Pflegefall - Kinder haften für ihre Eltern -

 

Kostspielige Familienbande 

nach dem Willen der Menschen sollen Erbschaften privatisiert und

Pflegeleistungen sozialisiert werden - doch hier spielt Vater Staat nicht mit



- Unterhaltspflicht für Pflegebedürftige -


Wann überhaupt und in welcher Höhe müssen Angehörige für die pflegebedürftigen Verwandten aufkommen?
Im Folgenden finden Sie die Schwerpunkte näher ausgeführt:
> Unterhaltspflicht Verwandten 1.Grades
> Unterhaltspflicht für geschiedene Eheleute
> Unterhaltspflicht von Enkeln
> Unterhaltspflicht von Schwiegerkindern
Unterhaltspflicht Verwandten 1.Grades
Die Unterhaltspflicht unter Verwandten setzt eine Bedürftigkeit des Berechtigten und die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten voraus. Der Unterhaltsanspruch besteht, sobald die Ersparnisse aufgebraucht sind. Nach § 1601 BGB sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Nach gerader Linie oder 1.Grades sind zunächst die Ehepartner verpflichtet. Die weitere Reihenfolge der Unterhaltspflichtigen wird über § 1606 BGB geregelt. Dort heißt es: "Die Abkömmlinge sind vor den Verwandten der aufsteigenden Linie unterhaltspflichtig". Geschwister sollen sich dann die Kosten entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit teilen.
Nach § 94 SGB XII gehen alle Ansprüche eines nach bürgerlichem Recht (BGB) Unterhaltspflichtigen an das Sozialamt über. Das Sozialamt leistet auch, wenn Ehepartner und Kinder vorhanden sind, aber nicht genug zahlen können. Die Behörde kann das Geld aber anschließend wieder zurückfordern. Dabei agieren die Ämter unterschiedlich. Zwei Extrembeispiele stellen die Städte in Baden-Württemberg und Köln dar: Erstgenannte
lassen unterhaltspflichtigen Kindern bis 75.000 € ihres Sparvermögens als Freibetrag anrechnen - in Köln dagegen gibt es gar keinen pauschalen Freibetrag.
Um die Abläufe zu vereinfachen, prüft zum Beispiel die Stadt Köln ihren Regressanspruch beim Elternunterhalt erst, wenn ein Single mehr als 1.650 € netto verdient, ein Verheirateter mit zwei Kindern mehr als 3.110 € netto.
Zusätzliche Freibeträge sind möglich. Vom Rest des Einkommens fordert das Sozialamt in der Regel maximal die Hälfte.
Weniger kulant sind die Ämter, wenn es Ehepartner gibt, die in Regress genommen werden können. Sie zwingen den finanzstärkeren Partner, rund drei Siebtel seines Nettoeinkommens für den Bedürftigen aufzuwenden - soweit dem Zahlenden noch 1.100 € bleiben. Diese Summe kann um bis zu einem Drittel sinken, wenn ein schuldenfreies Eigenheim bewohnt wird.
Genaue Informationen zu den Freibeträgen und Selbstbehalten sind in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der jeweiligen Kammer- bzw. Oberlandesgerichten geregelt. In der Regel werden diese auf den jeweiligen Websites veröffentlicht.


Unterhaltspflicht für geschiedene Eheleute


Sogar Geschiedene können zur Unterhaltspflicht herangezogen werden, wenn der Ex-Partner in finanzielle Not gerät. Ein geschiedener Ehepartner kann von seinem früheren Ehepartner Unterhalt verlangen, wenn eine eigene Erwerbstätigkeit von ihm aus bestimmten Gründen nicht erwartet werden kann. Wenn bei der Scheidung
nicht ausdrücklich der Verzicht auf gegenseitigen Unterhalt erklärt wird, sind diese in der Pflicht einen angemessen Beitrag zu leisten. Fachanwälte raten: "Ex-Partner sollten im Scheidungsverfahren diese latente Unterhaltspflicht ausschließen." Das ist zulässig, sofern nicht bereits absehbar ist, dass einer von beiden bedürftig wird. Der Unterhaltsanspruch geschiedener Ehegatten wird in §§ 1569 ff. BGB geregelt.
Der Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten geht dem Anspruch des neuen Ehegatten vor. (§1582 BGB)

 

 

 

 

Unterhaltspflicht von Enkeln





Nach dem Sozialgesetzbuch (§ 94 Abs.1 Satz 3 SGB XII) ist der Übergang von Unterhaltsansprüchen auf Enkel (Verwandte 2-ten Grades) ausgeschlossen. Das heißt, kein Rückgriff des Sozialamtes auf die Enkel und auch keine Prüfung deren Vermögensverhältnisse.
Damit ist aber nicht der Unterhaltsanspruch nach § 1606 BGB (Reihenfolge der Unterhaltspflicht innerhalb der Familie) aus der Welt - dieser besteht weiterhin. Erhalten die Großeltern Unterhalt von den Enkeln, wird dieser bei der Berechnung der Sozialhilfe berücksichtigt und ggf. in Abzug gebracht.


Unterhaltspflicht von Schwiegerkindern



Schwiegerkinder sind nicht direkt zahlungspflichtig. Doch nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (XII ZR 224/00; Dezember 2003) sind bei der Ermittlung des Einkommens deren Verhältnisse zu berücksichtigen.
Verdient der Ehemann netto genug, um den angemessenen Familienunterhalt selbst zu bestreiten, dann muss die Ehefrau für ihre bedürftigen Eltern, selbst bei einem Verdienst unter der Selbstbehaltgrenze, an das Sozialamt zahlen. Im Extremfall kann die Behörde bis zu 50% ihres Gehalts für den Unterhalt der Eltern fordern.
Sogar ohne eigenes Einkommen, kann das Amt die Hälfte ihres Taschengeldes einziehen. Als Taschengeld stehen ihr 5 bis 7% des Familieneinkommens zu.
Weitere Informationen Unterhaltspflichtige können das anrechenbare Einkommen drücken. Die Behörden akzeptieren dabei angemessene Kreditkosten (Zinsen und Tilgung) und Altersvorsorge, Eigenheime und daraus resultierende Wohnnebenkosten.
Wer für Angehörige Unterhalt leistet kann diese, bis auf einen Selbstbehalt von 7%, als Aufwendung dem zu versteuernden Einkommen gegen rechnen.
Gewarnt wird vor Vermögensumschichtungen in Form von Schenkungen. Bis zu zehn Jahre zurückliegende Schenkungen müssen eventuell zurückfordert werden, um der Zahlungspflicht nachzukommen.


Fazit - Zugriffsmöglichkeiten des Sozialamtes


Verwandte 1.Grades - JA
(Ehepartner, Kinder, Eltern)


geschiedene Eheleute - JA, wenn nicht explizit bei Scheidung ausgeschlossen


Enkelkinder - JA, wenn die Großeltern dies nach Maßgabe des BGB verlangen


Schwiegerkinder - JA, indirekt über das Familieneinkommen


Excurs: Kinder haften für ihre Eltern - Zusammenfassung

 

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